Meldepflichten für Geflügel
Jede Geflügelhaltung (Rassegeflügel- und Ziergeflügelzucht, Mast-, Lege-, und Brutbetriebe, Hobbygeflügelhaltung, …) muss wie folgt durch den Tierhalter angezeigt werden:
- HVL (Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V., An der Hessenhalle 1 in 36304 Alsfeld, Tel. 0 66 31 – 7 84 50, http://www.hvl-alsfeld.de );
- HTSK (Hessische Tierseuchenkasse, Mainzer Str. 17 in 65185 Wiesbaden, Tel. 06 11 – 94 08 30, www.hessischetierseuchenkasse.de );
- Veterinäramt (Landkreis Gießen, Fachdienst 62 Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Rodheimer Str. 33 in 35398 Gießen, Tel 06 41 – 93 90 62 00, http://www.lkgi.de ) .
Nach Neuanmeldung ihres Bestandes bekommen sie vom HVL eine Registriernummer (wird u.a. auf Meldebögen für Ausstellungen verlangt) und von der HTSK eine Tierseuchenkassennummer zugeteilt. Diese Nummern sind auf dem Formular Bestandsanzeige nach der Viehverkehrs- (VVVO), Geflügelpest- und Bienenseuchen-Verordnung einzutragen und mit dem Formular Anzeige einer Geflügelhaltung nach §26b Viehverkehrsordnung VVVO und §2 Geflügelpest-Verordnung an das Veterinäramt zu senden.
Sind die Hühner in Freiland- und Auslaufhaltung untergebracht, muss dies ebenfalls beim Veterinäramt angezeigt werden (Eintragung bei Art der Haltung im Anmeldeformular Anzeige einer Geflügelhaltung).
Die Anzeige der Tierhaltung beim Veterinäramt und dem HVL sind kostenfrei, die HTSK erhebt nach den gesetzlichen Bestimmungen Beiträge. Die Erhebung dieser Beiträge erfolgt nach Tierbestandsgröße.
Bereits angezeigte Geflügelhaltungen müssen am Jahresanfang eine Tierbestandsmeldung bei der HTSK durchführen.
Ein Bestandsregister sowie ein Arzneimittelbestandsbuch sind zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Sollten Tierhaltungen aufgegeben werden, so muss die Abmeldung ebenfalls beim Veterinäramt, dem HVL und der HTSK eingereicht werden.
Formulare im Überblick:
M1_HVL_Zuteilung_einer_Registriernummer
M2_HTSK_Tierbestandsmeldung
M3a_Veterinaeramt_Anzeige_einer_Gefluegelhaltung
M3b_Veterinaeramt_Bestandsanzeige_allgemein
Bestandsbücher:
V1_Bestandsregistervordruck_Gefluegel
V2_Arzneimittelbestandsbuch