Tierschutz
Schon bei der Gründung der ersten Vereine zu Beginn der organisierten Rassegeflügelzucht in Deutschland fühlten sich die Mitglieder dem Gedanken des Tierschutzes – hier insbesondere des Vogelschutzes – sehr verbunden und verpflichtet. Die Verantwortung für den Schutz der Mitgeschöpfe spiegelte sich auch in den Namen der Vereine wider.
Durch Geschichte und gesellschaftlichen Wandel trat diese Aufgabe der Rassegeflügelzucht später etwas in den Hintergrund. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hingegen setzte ein Bewusstseinswandel und Rückbesinnung auf die eigentlich urspünglichen Aufgaben in der Organisation ein.
Im Zuge dieser Rückbesinnung wurde die Tierschutzverantwortung der Organisation wieder aufgegriffen und der Beirat für Tier- und Artenschutz ins Leben gerufen. Den Vorsitz des Beirates übernimmt der Beauftragte für Tier- und Artenschutz im BDRG, der in dieser Eigenschaft auch Vorstandsmitglied des Verbandes ist.
Die Arbeit des Beirates erfolgt in enger Verzahnung von Behörden, anerkannten Wissenschaftlern und Instituten und der Basis der Rassegeflügelzucht. Zu den Schwerpunkte der Arbeit des Beirates zählt die beratende Funktion des Beirates für die Züchterschaft und auch im Dialog mit Behörden und Ministerien wird an einer Harmonisierung und Vereinheitlichung in der Anwendung von Gesetzen gearbeitet.
Sachgemäßer und praktikabler Tierschutz in der Rassegeflügelzucht soll auch der Vermeidung von Übertypisierungen bei Rassegeflügel dienen – insofern ist die Rassegeflügelorganisation ein kompetenter Ansprechpartner wenn es um die Belange der ihr anvertrauten Kreaturen geht.
Quelle: http://www.bdrg.de
Hier finden Sie wichtige Gesetze und Verordnungen zum Schutze unserer Tiere. Die angegebenen Links sind mit http://gesetze-im-internet.de verknüpft.
- Tierschutzgesetz
- Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (ViehVerkV)
- Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
- Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung
- Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
- Tierseuchengesetz
- Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
- Tierzuchtgesetz (TierZG)
- Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn und bei Puten
- Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz
- Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung
Quellen: http://www.gesetze-im-internet.de; Stand: 06.01.2022