Meldepflichten Geflügel

Jede Geflügelhaltung (Rassegeflügel- und Ziergeflügelzucht, Mast-, Lege-, und Brutbetriebe, Hobbygeflügelhaltung, …) muss wie folgt durch den Tierhalter angezeigt werden:

  1. HVL (Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V., An der Hessenhalle 1 in 36304 Alsfeld, Tel. 0 66 31 – 7 84 50, https://www.hvl-alsfeld.de );
  2. HTSK (Hessische Tierseuchenkasse, Mainzer Str. 17 in 65185 Wiesbaden, Tel. 06 11 – 94 08 30, https://hessischetierseuchenkasse.de );
  3. Veterinäramt (Landkreis Gießen, Fachdienst 62 Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Rodheimer Str. 33 in 35398 Gießen, Tel 06 41 – 93 90 62 00, https://www.lkgi.de/gesundheit-und-soziales/tiere-und-verbraucherschutz ) .

Nach Neuanmeldung ihres Bestandes bekommen sie vom HVL eine Registriernummer (wird u.a. auf Meldebögen für Ausstellungen verlangt) und von der HTSK eine Tierseuchenkassennummer zugeteilt. Diese Nummern sind auf dem Formular Bestandsanzeige einer Geflügelhaltung nach §26b Viehverkehrsordnung VVVO und §2 Geflügelpest-Verordnung und an das Veterinäramt zu senden.

Sind die Hühner in Freiland- und Auslaufhaltung untergebracht, muss dies ebenfalls beim Veterinäramt angezeigt werden (Eintragung bei Art der Haltung im Anmeldeformular Anzeige einer Geflügelhaltung).

Für die Meldung von zeitlich begrenzten „Rent-a-Huhn„-Geflügelhaltungen ist ein verkürztes Anmeldeverfahren per Meldebogen beim Veterinäramt  möglich.

Die Anzeige der Tierhaltung beim Veterinäramt ist kostenfrei, die HVL erhebt (per Nachname) eine Verwaltungsgebühr, die HTSK erhebt nach den gesetzlichen Bestimmungen jährliche Beiträge. Die Erhebung dieser Beiträge erfolgt nach Tierbestandsgröße.

Bereits angezeigte Geflügelhaltungen müssen am Jahresanfang eine Tierbestandsmeldung bei der HTSK durchführen.

Ein Bestandsregister sowie ein Arzneimittelbestandsbuch sind zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Sollten Tierhaltungen aufgegeben werden, so muss die Abmeldung ebenfalls beim Veterinäramt, dem HVL und der HTSK eingereicht werden.

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Übersicht über die tierseuchen- und arzneimittelrechtlichen Melde- und Kennzeichnungsverpflichtungen von Tierhaltungen:
I1_Uebersicht_Meldepflichten_Tierarten.pdf

Formulare im Überblick:
M1_HVL_Zuteilung_einer_Registriernummer.pdf
M1a_HVL_Aenderung_gehaltener_Tierarten.pdf
M1b_HVL_Adressaenderung_bei_vorhandener_Registriernummer.pdf
M2_HTSK_Tierbestandsmeldung.pdf
M3_Veterinaeramt_Anzeige_einer_Gefluegelhaltung.pdf
M4_Veterinaeramt_Meldebogen_Rent_a_Huhn.pdf

Bestandsbücher:
V1_Bestandsregistervordruck_Gefluegel.pdf
V2_Arzneimittelbestandsbuch.pdf

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